Unsere verpflichtung zum schutz personenbezogener daten: informierte personen und geschützte daten
UNSERE VERPFLICHTUNG ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN: INFORMIERTE PERSONEN UND GESCHÜTZTE DATEN
Die Geschäftsführung / das Leitungsorgan der NEW ERA VISIONARY GROUP FZ-LLC (im Folgenden „der Verantwortliche“ genannt) übernimmt die volle Verantwortung und Verpflichtung für die Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie. Dabei garantiert sie die kontinuierliche Verbesserung des Verantwortlichen mit dem Ziel, Exzellenz in der Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über den freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) (ABl. L 119/1 vom 04.05.2016) zu erreichen.
Die Datenschutzrichtlinie der NEW ERA VISIONARY GROUP FZ-LLC basiert auf dem Grundsatz der proaktiven Verantwortung, wonach der Verantwortliche für die Einhaltung des regulatorischen und rechtsprechenden Rahmens, der diese Richtlinie regelt, verantwortlich ist und in der Lage sein muss, dies gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden nachzuweisen.
In diesem Zusammenhang befolgt der Verantwortliche die folgenden Grundsätze, die allen Mitarbeitenden als Leitlinie und Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten dienen sollen:
1 Gestaltung des Datenschutzes: Der Verantwortliche hat sowohl bei der Festlegung der Mittel zur Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen – wie z. B. Pseudonymisierung –, die darauf abzielen, Datenschutzgrundsätze wie die Datenminimierung wirksam anzuwenden und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren.
2 Standardmäßiger Datenschutz: Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten standardmäßig nur verarbeitet werden, wenn sie für jeden spezifischen Zweck der Verarbeitung erforderlich sind.
3 Datenschutz während des gesamten Informationslebenszyklus: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sind während des gesamten Lebenszyklus der Information anzuwenden.
4 Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben sowie Transparenz: Personenbezogene Daten werden rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise im Verhältnis zur betroffenen Person verarbeitet.
5 Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.
6 Datenminimierung: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
7 Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
8 Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
9 Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten sind in einer Weise zu verarbeiten, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet – einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung – durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen.
10 Information und Schulung: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information des mit der Verarbeitung betrauten Personals. Während des gesamten Informationslebenszyklus wird sämtliches Personal mit Zugang zu personenbezogenen Daten angemessen geschult und über seine Pflichten hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzvorschriften informiert.
Die Datenschutzrichtlinie der NEW ERA VISIONARY GROUP FZ-LLC wird allen Mitarbeitenden des Verantwortlichen mitgeteilt und allen interessierten Parteien zugänglich gemacht.
Folglich betrifft diese Datenschutzrichtlinie das gesamte Personal des Verantwortlichen, das sie kennen und sich zu eigen machen muss, wobei jedes Mitglied dafür verantwortlich ist, sie anzuwenden und die für seine Tätigkeit geltenden Datenschutzvorschriften zu überprüfen sowie Verbesserungspotenziale zu erkennen und vorzuschlagen, die es für geeignet hält, um Exzellenz bei der Einhaltung zu erreichen.
Diese Richtlinie wird von der Geschäftsführung / dem Leitungsorgan der NEW ERA VISIONARY GROUP FZ-LLC so oft wie erforderlich überprüft, um jederzeit die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.